Aufgrund der Werbeeinschränkung des § 12 HWG, ist eine Werbung für Medizinprodukte außerhalb der Fachkreise unzulässig. Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis (§ 3 Abs. 4, 4a MPAV) gehören,...
Aufgrund der Werbeeinschränkung des § 12 HWG, ist eine Werbung für Medizinprodukte außerhalb der Fachkreise unzulässig. Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis (§ 3 Abs. 4, 4a MPAV) gehören,...