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Diese Corona-Regeln fallen in Ihrem Bundesland ab 4.3.2022 weg!

Deutschland entspannt sich. Nach Aufhebung aller Kontaktbeschränkungen wird sich das öffentliche Leben in ganz Deutschland ab dem 4. März deutlich verändern. FOCUS Online gibt einen Überblick und erklärt, was sich ändert. Junge Leute freuen sich besonders auf das erste Märzwochenende. Dann sollen Clubs und Diskotheken erstmals wieder öffnen. Gäste sollen unter Einhaltung von 2G Plus feiern können, heißt es im Beschluss der Bundes- und Landeskonferenzen Mitte Februar. Diejenigen, die geimpft wurden und sich erholt haben, müssen sich täglichen Bürgertests unterziehen. Es ist in jeder Apotheke und vielen etablierten Testzentren kostenlos. Aus heutiger Sicht benötigen geboostete Benutzer keine zusätzlichen Tests. Vor einem Besuch sei es aber "grundsätzlich zu empfehlen".



  • Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.
  • Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).
  • Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten derzeit unbefristet als „geboostert“

 

Im öffentlichen Leben gelten meist die 3G-Regeln. Zum Beispiel in Friseursalons, Fitnessstudios oder der Gastronomie. Auch Geimpfte, Genesene und Aufgefrischte müssen ihren elektronischen Ausweis im Zoo oder Schwimmbad vorzeigen. Personen, die nicht geimpft sind, müssen sich täglich einem Bürgertest unterziehen. 2G gilt nur in wenigen Ausnahmen. Zum Beispiel auf einem Fußballplatz oder einem Konzert. Bis zu 25.000 Besucher können im Stadion Fußballspiele verfolgen. Für den Einzelhandel gibt es keine Einreisebeschränkungen. Lediglich die Maskenpflicht bleibt bestehen. Genauso wie der Mindestabstand. Allerdings gibt es auch beim Ein- und Ausstieg wichtige Änderungen, die spätestens ab dem 4. März umgesetzt werden. Wer ins Ausland reisen möchte, braucht nach der Impfung oder Genesung oft keine zusätzlichen Tests. Innerhalb der EU benötigen ungeimpfte Personen täglich aktualisierte Antigen-Schnelltests.

 

Was gilt in Ihrem Bundesland?

Baden-Württemberg: Das Ländle hat sämtliche Lockerungen bereits umgesetzt. Es gilt größtenteils 3G, Clubs sind geöffnet (2G Plus). Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich - in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein.

Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Anzahl von 25.000 Besuchern. Ab spätestens 20. März bleibt dann nur noch die Maskenpflicht im Inneren.

Bayern: Bayern öffnet zum 4. März Bars und Diskotheken. Zudem gilt in der Gastronomie, im Schwimmbad und im Fitnessstudio 3G. Auch in Zoos, im Kino und Theater brauchen nur noch Ungeimpfte einen Test. Für Geimpfte und Genesene gilt eine entsprechende Nachweispflicht. Eine Masken muss in Innenräumen getragen werden.

Berlin: Auch in Berlin gilt ab 4. März: Clubs und Diskotheken öffnen unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel. In der Gastronomie gilt dann 3G.

Brandenburg: Brandenburg führt zum 4. März flächendeckend die 3G-Regel ein. In Clubs und Diskotheken gilt 2G Plus. Außerdem bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Bremen: Auch in Bremen öffnen ab 4. März alle Diskotheken und Clubs.

Hamburg: In Hamburg soll das 2G-plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren ersetzt werden. Die FFP2-Maskenpflicht soll ab dem 4. März in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen gelten, zu denen bisher nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder Auffrischungsimpfung Zugang haben.

Im Einzelhandel bleibt aber in Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen eine medizinische Maske ausreichend. In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen soll zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell gelten - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.

An Restauranttischen und bei der Sportausübung könnten die Masken aber abgenommen werden. Zudem seien in der Gastronomie ab dem 4. März auch wieder Stehtische zulässig, sagte Offen. Maskenlos soll ab dann auch das Tanzen in Musikclubs und Diskotheken wieder möglich sein. Bis zum geplanten Auslaufen aller Corona-Maßnahmen am 20. März gelte dort das 2G-plus-Modell.

Hessen: Für Veranstaltungen im Freien gilt ab 4. März eine maximale Zuschauerzahl von 25.000, ab dem 500. Platz darf die Auslastung höchstens 75 Prozent betragen. In Innenräume gilt eine maximale Zuschauerzahl von 6000, ab dem 500. Platz darf die Auslastung maximal bei 60 Prozent liegen. Bei mehr als zehn Menschen gilt drinnen und draußen die 3G-Regel (geimpft/genesen/getestet), bei mehr als 500 Menschen die 2G-Plus-Regel. Dann dürfen nur Geboosterte ohne zusätzlichen Test rein.  Bars und Clubs müssen 2G-Plus umsetzen, in der Gastronomie gilt 3G.

Mecklenburg-Vorpommern: Laut Beschluss gilt ab 4. März für Gastronomie und Hotellerie die 3G-Regel. Neben Geimpften und Genesenen haben dann auch Ungeimpfte mit negativem Corona-Test Zugang. Zu Großveranstaltungen sollen ab Anfang März wieder mehr Gäste zugelassen werden, Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen.

Niedersachsen: Ungeimpfte sollen mit einem negativen Test wieder in ein Restaurant oder zu Veranstaltungen mit maximal 2000 Menschen gehen können. Ebenfalls sind ab 4. März für nicht geimpfte Menschen wieder Übernachtungen in einem Hotel möglich. Clubs und Diskotheken sollen dann zudem nach monatelanger Schließung wieder öffnen dürfen. Hier muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man nicht sitzt.    

Nordrhein-Westfalen: Auch in Nordrhein-Westfalen stehen die Anzeichen auf Öffnung. Clubs und Diskotheken werden zum 4. März unter Einhaltung von 2G Plus öffnen. Im öffentlichen Leben soll dann größtenteils 3G gelten. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel. Hier entfallen alle Zulassungsbeschränkungen. Es gilt dann nur noch die Maskenpflicht.

Rheinland-Pfalz: Clubs und Diskotheken öffnen ab 4. März unter 2G-Plus-Bedingungen. In der Gastronomie und der Hotellerie gilt dann 3G - Zutritt für Genesene, Geimpfte oder Getestete. Fußballspiele und andere Großveranstaltungen finden dann mit deutlich mehr Zuschauern statt.

Saarland: In einem Öffnungsschritt ab dem 4. März entfällt in der Gastronomie die Zutrittsbeschränkung nach der 2G-Plus-Regel, nach der nur Gäste mit Boosterimpfung sowie Genesene und Geimpfte mit Test eintreten dürfen. Die Änderung gilt auch für Hotels und körpernahe Dienstleistungen. Und: Die bisher geschlossenen Diskotheken und Clubs im Saarland öffnen dann mit 2G Plus.

Sachsen: Ab 4. März gilt eine Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Maskenpflicht bleibt. Wenn Bars keine „Unterhaltungskomponenten“ wie Tanzfläche, DJ, Band oder Karaoke haben, dürfen sie öffnen und werden damit der Gastronomie gleichgestellt. In beiden Bereichen greift die 3G-Regel. In Clubs und Diskotheken brauchen Genesene und Geimpfte noch einen zusätzlichen Test (2G-plus), müssen aber keine Maske tragen und Abstände einhalten.

Sachsen-Anhalt: In der Gastronomie und Hotellerie sowie im organisierten Sport soll ab 4. März wieder die 3G-Regel gelten. Zudem soll eine Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen und eine Öffnung der Diskotheken und Clubs unter dem 2G-plus-Modell eingeführt werden.

Schleswig-Holstein: Noch ist offen, was in Schleswig-Holstein gelten soll. Erste Party-Termine für den 4. und 5. März stehen aber schon fest. Grundsätzlich wird sich Schleswig-Holstein ebenfalls an die Bund-und-Länder-Beschlüsse halten. Damit gilt dann im öffentlichen Leben 3G und in Diskotheken 2G Plus.

Thüringen: Ab sofort gelten in Thüringen weniger strenge Regeln in Thüringen. So sind nun auch wieder Volksfeste und Frühlingsmärkte möglich, Festivals können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

In Bars gilt nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen gilt 2G - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.



Was gilt in Ihrem Bundesland?


Baden-Württemberg: Das Ländle hat sämtliche Lockerungen bereits umgesetzt. Es gilt größtenteils 3G, Clubs sind geöffnet (2G Plus). Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich - in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein.
Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Anzahl von 25.000 Besuchern. Ab spätestens 20. März bleibt dann nur noch die Maskenpflicht im Inneren.


Bayern: Bayern öffnet zum 4. März Bars und Diskotheken. Zudem gilt in der Gastronomie, im Schwimmbad und im Fitnessstudio 3G. Auch in Zoos, im Kino und Theater brauchen nur noch Ungeimpfte einen Test. Für Geimpfte und Genesene gilt eine entsprechende Nachweispflicht. Eine Masken muss in Innenräumen getragen werden.


Berlin: Auch in Berlin gilt ab 4. März: Clubs und Diskotheken öffnen unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel. In der Gastronomie gilt dann 3G.

Brandenburg: Brandenburg führt zum 4. März flächendeckend die 3G-Regel ein. In Clubs und Diskotheken gilt 2G Plus. Außerdem bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Bremen: Auch in Bremen öffnen ab 4. März alle Diskotheken und Clubs.

Hamburg: In Hamburg soll das 2G-plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren ersetzt werden. Die SWS Medicare FFP2-Maskenpflicht soll ab dem 4. März in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen gelten, zu denen bisher nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder Auffrischungsimpfung Zugang haben.
Im Einzelhandel bleibt aber in Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen eine medizinische Maske ausreichend. In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen soll zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell gelten - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.
An Restauranttischen und bei der Sportausübung könnten die Masken aber abgenommen werden. Zudem seien in der Gastronomie ab dem 4. März auch wieder Stehtische zulässig, sagte Offen. Maskenlos soll ab dann auch das Tanzen in Musikclubs und Diskotheken wieder möglich sein. Bis zum geplanten Auslaufen aller Corona-Maßnahmen am 20. März gelte dort das 2G-plus-Modell.

Hessen: Für Veranstaltungen im Freien gilt ab 4. März eine maximale Zuschauerzahl von 25.000, ab dem 500. Platz darf die Auslastung höchstens 75 Prozent betragen. In Innenräume gilt eine maximale Zuschauerzahl von 6000, ab dem 500. Platz darf die Auslastung maximal bei 60 Prozent liegen. Bei mehr als zehn Menschen gilt drinnen und draußen die 3G-Regel (geimpft/genesen/getestet), bei mehr als 500 Menschen die 2G-Plus-Regel. Dann dürfen nur Geboosterte ohne zusätzlichen Test rein. Bars und Clubs müssen 2G-Plus umsetzen, in der Gastronomie gilt 3G.

Mecklenburg-Vorpommern: Laut Beschluss gilt ab 4. März für Gastronomie und Hotellerie die 3G-Regel. Neben Geimpften und Genesenen haben dann auch Ungeimpfte mit negativem Corona-Test Zugang. Zu Großveranstaltungen sollen ab Anfang März wieder mehr Gäste zugelassen werden, Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen.

Niedersachsen: Ungeimpfte sollen mit einem negativen Test wieder in ein Restaurant oder zu Veranstaltungen mit maximal 2000 Menschen gehen können. Ebenfalls sind ab 4. März für nicht geimpfte Menschen wieder Übernachtungen in einem Hotel möglich. Clubs und Diskotheken sollen dann zudem nach monatelanger Schließung wieder öffnen dürfen. Hier muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man nicht sitzt.

Nordrhein-Westfalen: Auch in Nordrhein-Westfalen stehen die Anzeichen auf Öffnung. Clubs und Diskotheken werden zum 4. März unter Einhaltung von 2G Plus öffnen. Im öffentlichen Leben soll dann größtenteils 3G gelten. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel. Hier entfallen alle Zulassungsbeschränkungen. Es gilt dann nur noch die Maskenpflicht.

Rheinland-Pfalz: Clubs und Diskotheken öffnen ab 4. März unter 2G-Plus-Bedingungen. In der Gastronomie und der Hotellerie gilt dann 3G - Zutritt für Genesene, Geimpfte oder Getestete. Fußballspiele und andere Großveranstaltungen finden dann mit deutlich mehr Zuschauern statt.

Saarland: In einem Öffnungsschritt ab dem 4. März entfällt in der Gastronomie die Zutrittsbeschränkung nach der 2G-Plus-Regel, nach der nur Gäste mit Boosterimpfung sowie Genesene und Geimpfte mit Test eintreten dürfen. Die Änderung gilt auch für Hotels und körpernahe Dienstleistungen. Und: Die bisher geschlossenen Diskotheken und Clubs im Saarland öffnen dann mit 2G Plus.

Sachsen: Ab 4. März gilt eine Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Maskenpflicht bleibt. Wenn Bars keine „Unterhaltungskomponenten“ wie Tanzfläche, DJ, Band oder Karaoke haben, dürfen sie öffnen und werden damit der Gastronomie gleichgestellt. In beiden Bereichen greift die 3G-Regel. In Clubs und Diskotheken brauchen Genesene und Geimpfte noch einen zusätzlichen Test (2G-plus), müssen aber keine Maske tragen und Abstände einhalten.

Sachsen-Anhalt: In der Gastronomie und Hotellerie sowie im organisierten Sport soll ab 4. März wieder die 3G-Regel gelten. Zudem soll eine Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen und eine Öffnung der Diskotheken und Clubs unter dem 2G-plus-Modell eingeführt werden.

Schleswig-Holstein: Noch ist offen, was in Schleswig-Holstein gelten soll. Erste Party-Termine für den 4. und 5. März stehen aber schon fest. Grundsätzlich wird sich Schleswig-Holstein ebenfalls an die Bund-und-Länder-Beschlüsse halten. Damit gilt dann im öffentlichen Leben 3G und in Diskotheken 2G Plus.

Thüringen: Ab sofort gelten in Thüringen weniger strenge Regeln in Thüringen. So sind nun auch wieder Volksfeste und Frühlingsmärkte möglich, Festivals können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.
In Bars gilt nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen gilt 2G - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

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